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BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Begründung der Revision des Nebenklägers; Verwerfung der Revision als unzulässig (Gesetzesverletzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nebenkläger - Revision - Rechtsfolgen - Schuldspruch - Anfechtung - Zulässigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
Anrechnung einer in England verbüßten Haftstrafe; Umfang der Darstellung von …
Auszug aus BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02
Eine Beschwer im Schuldspruch ist nicht ohne weiteres ersichtlich (s. nur BGH, Beschl. v. 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und Beschl. v. 12. September 2001 - 2 StR 323/01)". - BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01
Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02
Eine Beschwer im Schuldspruch ist nicht ohne weiteres ersichtlich (s. nur BGH, Beschl. v. 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und Beschl. v. 12. September 2001 - 2 StR 323/01)".
- BGH, 26.03.2003 - 2 StR 35/03
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung; Klarstellung)
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages, der deutlich macht, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5 sowie die Beschlüsse des Senats vom 9. August 2002 - 2 StR 256/02 - und vom 12. September 2001 - 2 StR 323/01).